Eduard v. Alvensleben

1787-1876 | auf Redekin, Erbtruchsess, Landrat des Kreises Jerichow II (Genthin)

Er wurde am 1.8.1787 als jüngster Sohn des preußischen Kammerherrn Johann Friedrich IX. v. Alvensleben (1736-1819) und der früheren Schauspielerin Friederike v. Klinglin, geschiedene Doebbelin, (1749-1799) in Magdeburg geboren. 1808 heiratete er Amalie von Stedern (1789-1816) aus Emersleben. Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor, unter ihnen Udo Gebhard Ferdinand v. Alvensleben (1814-1879). Amalie v. Stedern starb nach der Geburt des fünften Kindes im Alter von 27 Jahren. In zweiter Ehe heiratete er 1818 Dorothee (Dorette) v. Veltheim (1801-1879) aus Destedt und hatte mit ihr noch fünf weitere Kinder. Der Schriftsteller Ludwig v. Alvensleben (1800-1868) war sein Neffe, ein Sohn seines älteren Bruders August .

Bereits mit zwölf Jahren kam er zur Ausbildung in das Kadettencorps in Potsdam und genoss dort eine strenge Erziehung. So erhielt er während seiner fünfjährigen Kadettenzeit nur zweimal einen Urlaub von acht Tagen zu seiner Familie nach Magdeburg. Er wurde in dieser Zeit Unteroffizier und Leibpage des Prinzen Wilhelm, des späteren Kaisers. 1805 trat er in das Leib-Carabinier-Regiment in Havelberg als Standartenjunker ein. Als solcher nahm er 1806 an der Schlacht bei Auerstedt und an dem anschließenden Rückzug der preußischen Armee teil. 1808 wurde er aus der Armee entlassen, heiratete und nahm seinen Wohnsitz auf dem elterlichen Gut Redekin, das er 1811 von seinem Vater kaufte. In den Jahren 1813 und 1815 beteiligte er sich als Reiteroffizier an den Befreiungskriegen, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet und als Rittmeister entlassen.

1819 erhielt er nach dem Tod seines Vaters die Kammerherrenwürde, 1825 den Johanniterorden. 1828 wurde er zum 1. Kreis- und Landtagsdeputierten in seinem Kreis Jerichow II (Genthin) und 1845 zum Landrat mit Sitz in Redekin gewählt, ein Amt, das er vorher schon mehrmals verwaltet hatte und bis 1862 ausübte. Bei seiner Wahl wurde er vom landsässigen Adel des Kreises dem jungen Otto von Bismarck vorgezogen. Eine seiner ersten Amtshandlungen war es, Bismarck als Deichhauptmann eines Abschnitts am rechten Elbufer einzusetzen. Während der Revolution 1848 konnten die revoltierenden Bürger – gegen seinen Willen – die Verlegung des Amtssitzes des Landrats von Redekin in die Kreisstadt Genthin durchsetzen.

Nach dem Tode des Ministers Graf Albrecht v. Alvensleben trat er zusammen mit seinem Bruder Ferdinand die Lehnsnachfolge auf dem Gut Erxleben II an, wobei die Verwaltung von seinem Sohn Udo übernommen wurde. 1863 wurde ihm der Titel eines Erbtruchsess des Fürstentums Halberstadt und 1868 das Prädikat „Exzellenz“ verliehen. Er starb am 5.7.1876 in Redekin.

Literatur:

  • Siegmund Wilhelm Wohlbrück: Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlecht von Alvensleben und seinen Gütern.
    Dritter Theil. Berlin 1829, S. 433-435.
  • Eduard von Alvensleben: Lebenserinnerungen. Unveröffentlichtes Manuskript. Redekin 1852, 91 S.
  • Hellmut Kretzschmar: Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlecht von Alvensleben seit 1800. Burg 1930, S. 161-163.
  • Magdeburger Biografisches Lexikon. Magdeburg 2002, S. 7/8.