Albrecht Graf v. Alvensleben

1794-1858 | Preußischer Finanzminister, Schwarzer Adlerorden, Mitglied des preuß. Herrenhauses

Geboren am 23.3.1794 in Halberstadt als ältester Sohn des dortigen Domdechanten und späteren Braunschweigischen Premierministers Johann August Ernst Graf v. Alvensleben (1758-1827) auf Erxleben II und der Caroline v. Rohr (1771-1816), besuchte er die Schule im Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg und begann als Siebzehnjähriger ein Jurastudium an der neu gegründeten Berliner Universität. 1813 unterbrach er sein Studium, um an den Befreiungskriegen teilzunehmen. Danach setzte er sein Studium fort und trat nach dem Examen 1817 in den preußischen Justizdienst, dem er bis 1827 schließlich als Kammergerichtsrat angehörte. Während dieser Berliner Zeit gehörte er zu einer christlich-konservativen Tischgesellschaft („Maikäferei“) um Clemens Brentano und die Gebrüder Gerlach, die seine späteren Anschauungen wesentlich mitgeprägt haben.

Nach dem Tod seines Vaters verließ er den Staatsdienst, um seine ererbten Güter zu verwalten. Daneben war er vielfältig tätig als Generaldirektor der Magdeburger Landfeuer-Sozietät und Mitglied des Provinzial- und des Kommunallandtages. 1831 berief ihn der König als Geheimen Justiz- und Vortragenden Rat in das Justizministerium und ernannte ihn zum Kammerherrn. Noch im gleichen Jahr erhielt er die Aufgabe, als Spezialkommissar mit Vertretern Österreichs und Russlands die Lösung verfassungsrechtlicher Fragen des Freistaates Krakau zu erarbeiten.  Hier trat er erstmals entschieden für eine gesamtdeutsche Politik Preußens auf der Grundlage der Verträge von 1815 und ein enges Zusammengehen mit Österreich ein. Ab 1832 vertrat er als zweiter Bevollmächtigter Preußen auf den Wiener Konferenzen. Mit Metternich stimmte er in dem Ziel überein, revolutionäre wie demokratische Bewegungen einzudämmen. 1833  wurde er zum Mitglied des preußischen Staatsrats berufen.

Von 1835 bis 1842 war er preußischer Finanzminister, ab 1836 im Rang eines Geheimen Staats- und Finanzministers. Er genoss das besondere Vertrauen der beiden Könige Friedrich Wilhelm III. und des IV., für die er nicht immer bequem war. Als Mitglied des Staatsministeriums hatte er auch Einfluss in ressortübergreifenden Fragen der Staatsführung. Das preußische Finanzwesen brachte er auf einen guten Stand, das durch die Auswirkungen des 1834 gegründeten Deutschen Zollvereins unter Druck geraten war. Alvenslebens Stärke bestand offenbar weniger darin, neue Wege einzuschlagen als Schäden zu beseitigen oder zu verhindern und Gegensätze auszugleichen. 1840 verlieh ihm König Friedrich Wilhelm IV. die erbliche Erbtruchsesswürde im Fürstentum Halberstadt, die seine Vorfahren vom 12. bis zum 14. Jahrhundert innehatten. 1842 trat er als Finanzminister zurück. Die Wahrung innerer und äußerer Unabhängigkeit war ihm wichtig und jeder Ausdruck königlichen Unwillens daher ein Grund zum Rücktritt. Die unruhig-willkürliche Regierungsweise Friedrich Wilhelms IV. und dessen romantisch-utopische Neigungen erschienen dem nüchternen, an Selbständigkeit gewöhnten Mann untragbar. Er ließ sich aber bewegen, als Kabinettsminister, über den die Vorträge der übrigen Regierungsmitglieder an den König gelangten, noch weiter zur Verfügung zu stehen. 1844 verließ er endgültig den Staatsdienst und zog sich ohne Pension nach Erxleben zurück, übernahm aber von Fall zu Fall noch wichtige Aufträge. In den folgenden Jahren wurde Alvensleben mehrmals gedrängt, in den Staatsdienst zurückzukehren. Auch der König von Hannover bemühte sich um ihn. Früh wies er den König und dessen Nachfolger, den Prinzen von Preußen, auf Bismarck hin, der ihn mehrfach in dieser Zeit in Erxleben aufsuchte.

Während der Revolution 1848 und als Mitglied der Preußischen Nationalversammlung setzte er sich für den christlich-monarchischen Gedanken ein. 1849 wurde er in die Erste Kammer des neuen Preußischen Landtags gewählt, in der er eine konservative Fraktion anführte.  Als zweiter Bevollmächtigter auf den Dresdner Konferenzen 1850/51 wahrte er gegenüber Österreich die Stellung Preußens und der Kleinstaaten. 1852 erschien der „Notanker Alvensleben“ (Friedrich Wilhelm IV.) am hannoverschen Hof, um Probleme in Sachen des Zollvereins zu beseitigen. 1854 gelang es ihm in Wien, einem österreichischen Pakt mit den westlichen Mächten entgegenzuwirken, um eine Einkreisung Preußens zu verhindern. Im selben Jahr berief ihn Friedrich Wilhelm IV. anlässlich der Gründung des Preußischen Herrenhauses zu dessen Mitglied. 1856 verlieh ihm der König den Hohen Orden vom Schwarzen Adler. Sein plötzlicher Tod am 2. Mai 1858 in Berlin verhinderte, dass er vom Prinzregenten von Preußen als Nachfolger Otto von Manteuffels zum Ministerpräsidenten ernannt wurde.

Literatur:

  • Lebenslauf, Tod und Beisetzung des Grafen Albrecht von Alvensleben …, Berlin 1861 (Leichenpredigt).
  • Allgemeine Deutsche Biographie, 1875, S. 376.
  • Heinrich von Petersdorff: Graf Albrecht von Alvensleben-Erxleben, in: Historische Zeitschrift 100 (1908) S. 263-315.
  • Heinrich von Treitschke: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Neudruck 1927.
  • Hellmut Kretzschmar: Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlecht von Alvensleben seit 1800. Burg b. M. 1930, S. 79-81.
  • Neue Deutsche Biographie, 1953, S. 231/232.
  • Martin Wiehle: Altmark-Persönlichkeiten, 1999, S.8/9.
  • Magdeburger Biographisches Lexikon, 2002, S. 7.
  • Udo von Alvensleben-Wittenmoor : Die letzten fünf Generationen der Alvensleben in Erxleben II – 1782-1945 (verfasst 1959).
    Herausgegeben von der Familie von Alvensleben e.V. , Falkenberg August 2008, S. 9-20.

Gedächtnisfenster in der Schlosskapelle Erxleben