Das Streit um die Rotwildjagd

Im Jahr 1479 hatte Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg der Familie v. Alvensleben neben vielen anderen Gerechtsamen die Hohe Jagd, d.h. das Recht auf die Rotwildjagd verliehen. Im Allgemeinen stand dieses Recht nur den Landesherren zu. Die Verleihung war also eine besondere Auszeichnung.

Kurfürst Georg Wilhelm, der von 1619 bis 1640 regierte, machte den Alvensleben in Kalbe das Recht streitig. Diese wehrten sich in einem Prozess gegen die brandenburgischen Kurfürsten und preußischen Könige, der von 1624 bis 1746, also 122 Jahre dauerte. Der kurfürstliche Hof führte an, dass vor dem Aussetzen von Rotwild aus der Neumark in Letzlingen 1577 kaum Rotwild in der Wendenheide vorhanden gewesen sei, der Kurfürst also allein das Recht habe, Rotwild zu hegen und zu jagen. Auch sei die Hochwildjagd dem Adel niemals zugestanden worden. Bei einer Aussprache mit den Alvensleben soll der Kurfürst Georg Wilhelm auf ein Eichhörnchen in einem Baum gezeigt und gesagt haben: „Dieses Rotwild dürft Ihr jagen, aber keine Hirsche!“

Erst 1746 erhielten die Alvensleben ihr Recht zurück. Der preußische König Friedrich der Große, der selbst kein Jäger war und mehr als seine Vorgänger auf Rechtsstaatlichkeit achtete, übertrug den Fall dem König von Schweden, der zugunsten der Alvensleben entschied. Im Gegenzug verzichteten die Alvensleben auf die Hirschjagd im Carritzer Bruch (zwischen Kalbe und Bismark), das als Rotwildeinstand für das königliche Jagdrevier in Letzlingen von Bedeutung war.

Quellen: Gutsarchiv Calbe – Udo v. Alvensleben-Wittenmoor: Die Alvensleben in Kalbe 1324-1945. Bearbeitet von Reimar v. Alvensleben. Falkenberg 2010, S. 93

Rotwild – Quelle: Thierbuch, Zürich 1563 (Alvenslebensche Bibliothek Nc 65)

Eichhörnchen
Quelle: Thierbuch, Zürich 1563 (Alvenslebensche Bibliothek Nc 65)