Gebhard XXIII. v. Alvensleben

1584-1627 | Amtshauptmann von Beeskow und Storkow (1613-1625) und von Cottbus und Peitz (1625-1627)

Er wurde am 15.4.1584 als dritter Sohn des Landrats Gebhard XXII. v. Alvensleben (1543-1609) und der Catharina v. Pentz (1561-1586) geboren. Er heiratete 1613 in Köpenick Christine v. Dieskau (1589-1636), Tochter des Brandenburgischen Geheimen Rats Hieronymus v. Dieskau und dessen Frau Anna v. Pflug, und hatte mit ihr acht Kinder, darunter den späteren Magdeburger Rat, Gebhard XXV. (1618-1681) auf Neugattersleben. Vier seiner Töchter starben als Kinder und sind in der Marienkirche in Beeskow begraben. Sein Halbbruder war der Magdeburger Domherr Kuno v. Alvensleben (1588-1638).

Gebhard v. Alvensleben studierte ab 1604 zusammen mit seinem Bruder Kuno an der Universität Wittenberg und danach in Straßburg. Er war vielseitig begabt, hatte vor allem mathematische Interessen und spielte mehrere Musikinstrumente. Nach dem Tod seines Vaters wohnte er zunächst auf dem Pfandbesitz in Pfütztal bei Friedeburg, das jedoch 1612 von den Grafen von Mansfeld wieder eingelöst wurde.

Von der Einlösungssumme lieh er 26.000 Taler dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg. Dafür wurde er vom Kurfürsten 1613 zum Hauptmann des Amtes Beeskow und Storkow bestellt. Während seiner Amtszeit kam es zu zahlreichen Konflikten mit den im Amtsbereich ansässigen Adelsfamilien und mit der Bürgerschaft von Beeskow. Daraufhin übertrug der Nachfolger von Johann Sigismund, Kurfürst Georg Wilhelm, die Hypothek auf die Ämter Cottbus und Peitz und ernannte ihn 1625 zum dortigen Amtshauptmann. Am 6.6.1627 starb er jedoch plötzlich auf einer Reise am „Schlag- oder Stickflusse“. Er wurde in der Oberkirche in Cottbus beigesetzt, wo sich hinter dem Altar noch sein Grabdenkmal befindet.

Literatur:

Grabdenkmäler in Beeskow und Cottbus